Hier findest du Antworten auf häufige Fragen, wie Postflex deine Privatadresse schützt und du ein rechtssicheres Impressum erstellst.
Nach §5 TMG (=Telemediengesetz) ist jede Person, die „geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien“ bereitstellt, dazu verpflichtet ein Impressum zu führen. Diese Formulierung wird leider gerne missverstanden. Denn um als geschäftsmäßig (bitte nicht mit gewerbsmäßig verwechseln) eingestuft zu werden, müsst ihr nicht tatsächlich Produkte oder Dienstleistungen verkaufen. Es reicht schon aus, dass ihr euren Internet-Auftritt finanzieren wollt und Werbebanner schaltet. Auch wenn ihr regelmäßig über Produkte und Services berichtet (z.B. in einem Technik- oder Software-Blog) gilt dies bereits als geschäftsmäßig. Das Zauberwort lautet also, dass Einkünfte erzielt werden könnten. Einige weitere Beispiele sind:
Ein rein privater Blog oder eine Homepage unterliegt nach §55 RStV (Rundfunkstaatsvertrag) keiner Impressumspflicht. Wer also mit „ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken“ seinen Auftritt beitreibt und Freunde oder die Familie darüber anspricht, ist von der Pflicht befreit.
Der Adress-Schutz bietet ausdrücklich keinen Raum für kriminelle Aktivitäten im Internet oder unterstützt diese in anderer Form. Sollte also einmal der Fall eintreten, dass eine Person oder Institution Rechtsansprüche (z.B. Abmahnungen etc.) gegen euch geltend machen möchte, so wird Adress-Schutz eure Adresse auch an Gerichte und Behörden weitergeben. So beugen wir vor, dass eine mögliche Vorführung/Vorladung durch Gerichte im Ernstfall durch unseren Service verhindert wird.
Wenn beispielsweise gegen einen Blogbetreiber strafrechtlich verhandelt würde, er zu einem Gerichtstermin geladen würde und nicht erscheinen würde, wird die Polizei losgeschickt. Ziel wäre es, ihn abzuholen und mit Zwang vorzuführen. Dies wäre natürlich unter der Adress-Schutz-Anschrift nicht möglich. Eine gerichtliche Vorführung bzw. bzw. strafrechtliche Verfolgung möchten wir im Ernstfall nicht behindern.
Zudem unterstellen wir, dass ihr mit dem Adress-Schutz lediglich eure Privatsphäre sichern und die Impressumspflicht erfüllen wollt sowie unliebsame Werbung oder „Fanpost“, geschweige denn -Besuche, zu vermeiden. 🙂
Der Adress-Schutz stellt dir eine ladungsfähige Anschrift für dein Impressum zur Verfügung, welche du in deinem Impressum nutzen kannst. Bitte denke daran, dass du weiterhin selbst für die von dir veröffentlichten Inhalte und das Führen eines rechtlich korrekten Impressums verantwortlich bist. Informiere dich also bitte im Vorfeld, ob du den Adress-Schutz in deinem Projekt einsetzen kannst.
Der Adress-Schutz eignet sich besonders für:
Folgende Einsatzszenarien unterstützen wir nicht:
Wir behalten uns vor, weitere Themen von unseren Diensten auszuschließen. Kontaktiere uns im Zweifel bitte vorab.
In erster Linie ist die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift für das Impressum relevant.
„Dies setzt wiederum voraus, dass die betroffene Person unter dieser Adresse tatsächlich erreichbar ist, dass also gerichtlicher Schriftverkehr korrekt und ordnungsgemäß zugestellt werden kann. Nicht zwangsweise erforderlich ist, dass die impressumspflichtige Person unter der angegeben Adresse auch tatsächlich anzutreffen ist.
Daraus folgt, dass eine virtuelle Geschäftsadresse für die Erfüllung der Impressumspflicht nicht per se ausgeschlossen ist (insofern oft missverstanden das Urteil des OLG München, Urteil v. 19.10.2017 – Az. 29 U 8/17, das eine virtuelle Adresse nur deswegen als unzureichend einstufte, weil darüber keine Zustellungen möglich waren.).“ (Zitat Phil Salewski, Rechtsanwalt IT-Rechtskanzlei)
In diesem Zusammenhang empfehlen wir den zugehörigen Internetbeitrag der IT-Rechtskanzlei: Hier klicken
Ausführliche Informationen zur Impressumspflicht findet ihr ebenfalls auf den Seiten der IT-Rechtskanzlei: Hier klicken
Das Geschäftsmodell von Postflex wurde durch die IT-Rechtskanzlei München geprüft und bestätigt. Weitere Informationen erhaltet ihr hier.
Leider nein. Der Adress-Schutz ist äußerst schlank aufgebaut und gibt diesen Preisvorteil an seine Kundinnen und Kunden weiter. Daher wird auf den Betrieb zusätzlicher Niederlassungen verzichtet.
Kein Problem. Gebe diese einfach bei deiner Anmeldung mit an! Wir haben eine faire Preisstaffelung für alle Pakete aufgebaut.
Klar! Wir haben z. B. einen separaten Tarif für die Paketannahme und weitere Businesszwecke.
Im Zusatztarif für weitere Businesszwecken enthalten ist u. a. die Nutzung:
- als Rechnungsadresse
- als Absendeadresse auf Briefen
- als Verpackungs- oder Textillabel
- für Branchenbuch- und Registereinträge
- zusätzlich auf zugehörigen Shops zur Webseite (Etsy, eBay, Spreadshirt u. w.)
Zu den Branchenbuch- und Registereinträgen zählen z. B.:
- Verpackungsregister LUCID
- DPMA
- SIPGATE (Telefonanschluss Beispiel Ören)
- Spreadshirt Adressprüfung
- u. w.
Übrigens: In unserem Businesstarif sind diese Nutzungsrechte bereits inkludiert. :)
Dies ist derzeit leider nicht möglich.
Du kannst zwar unsere ladungsfähige Anschrift für ein Impressum und Datenschutzerklärung nutzen. Gewerbeanmeldungen und Handelsregistereintragungen müssen weiterhin auf deinen privaten Firmensitz laufen.
Oft steckt der Teufel im Detail. Dies gilt auch bei den Angaben im Impressum, in denen eine ladungsfähige Anschrift gefordert wird. Die Anforderungen an die Ladungsfähigkeit werden u.a. in §§ 253 Abs. 2 Nr 1, 130 Nr. 1 ZPO (Zivilprozessordnung) definiert:
Die Klageschrift muss enthalten:
die Bezeichnung der Parteien und des Gerichts (…)
bzw.
Die vorbereitenden Schriftsätze sollen enthalten:
die Bezeichnung der Parteien und ihrer gesetzlichen Vertreter nach Namen, Stand oder Gewerbe, Wohnort und Parteistellung; die Bezeichnung des Gerichts und des Streitgegenstandes; die Zahl der Anlagen (…)
Oberstes Ziel ist hier in erster Linie der Verbraucher- und Wettbewerbsschutz. Im Falle eines Rechtsstreits müssen alle Parteien in der Lage sein, schnell und effektiv Kontakt zu euch herzustellen. Sie ermöglicht zudem die Zustellung einer Klage.
Viele private Blogger und Homepage-Betreiber stellen die Anforderung für eine derartig umfangreiche Impressumspflicht (verständlicherweise) regelmäßig in Frage. Schließlich möchte Niemand, der seine neusten Bastelarbeiten oder Leckereien mit der Welt teilt, auch gleiches mit seiner Privatanschrift machen. Dennoch wird mangels Alternativen genau das erwartet.
Die Angabe eines Postfachs ist dabei leider auch nicht ausreichend. Denn sie erschwert die Möglichkeit, Schriftstücke ohne Umwege euch zuzustellen. Um eine ladungsfähige Adresse zu besitzen ist es erforderlich, dass eine von euch bevollmächtigte Person Post und Briefe persönlich in eurem Namen entgegennehmen und diese umgehend an euch weiterleiten kann. Der Adress-Schutz bietet genau diesen Service an.
Der § 5 Absatz 1 (Nr.1-7) des TMG enthält eine Reihe an Anforderungen an Inhalt und Umfang der Impressumspflicht. Nummer 1 und 2 sind dabei für alle Pflicht:
Für alle anderen Gruppen (Freiberufler, Gewerbetreibende etc.) sind die Nummern 3 bis 7 entsprechend abzugleichen.
Unter der Annahme, dass ihr hobbymäßig oder aus fachlichen Ambitionen heraus einen Blog als Privatperson betreibt benötigt ihr im Impressum also mindestens:
Für die Erstellung eines entsprechenden Impressums existieren eine Vielzahl geeigneter Generatoren im Internet, welche neben dem eigentlichen Impressum auch die Angaben zur „Datenschutzerklärung“ abdecken. Denkt bitte auch daran, dass euer Impressum mit maximal zwei Klicks erreichbar und gut leserlich sein sollte. Verwendet am besten direkt den Begriff „Impressum“ und stellt es in den Footer oder Header eurer Homepage, sodass es von überall schnell erreichbar ist.
Der Adress-Schutz ist so flexibel wie dein Projekt. Wir geben euch eine 30-tägige Zufriedenheitsgarantie oder euer Geld zurück – ohne Wenn und Aber!
Mit der von dir erteilten Postvollmacht sind wir in der Lage, an dich gerichtete Post an unserem Standort entgegenzunehmen und zu digitalisieren. Wir scannen diese umgehend ein und stellen dir einen passwortgeschützten Downloadlink bereit.
Danach entscheidest du, ob wir das Original vernichten oder weiterleiten sollen. Meldest du dich nicht, schicken wir dir die gesammelte Post spätestens im Juli und Dezember zu.
In der Praxis ist es bei uns noch zu keinen Missbrauchsfall dieser Art gekommen. Und falls es doch mal eines Tages vorkommen sollte, würden wir natürlich fair damit umgehen und euch vorher kontaktieren. 🙂
Über unser Bestellformular teilst du uns einfach deinen Wunschtarif und deine zu schützenden Projekte mit. Gebe bei Webseiten bitte die genaue Adresse mit an. Sofern diese noch nicht online ist, kannst du uns den geplanten Inhalt auch genau beschreiben und ggf. schon mal vorab einen passwortgeschützten Download zur Verfügung stellen.
Um alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, benötigen wir
Diese Dinge kannst du nach der Anmeldung komplett online/digital durchführen. Deine persönliche ladungsfähige Anschrift erhältst du dann i. d. R. innerhalb von einem Tag.
Sofern du dich lieber klassisch in einer Postfiliale identifizieren und die Dokumente handschriftlich unterzeichnen möchtest, schreibe uns nach der Bestellung einfach eine kurze E-Mail. Wir stellen dir dann gerne die benötigten Unterlagen zur Verfügung!
Hier reicht uns eine formlose E-Mail.
Bitte gebt an, ob ihr zum nächstmöglichen Zeitpunkt (i. d. R. zur nächsten regulären Abrechnung) oder zu einem anderen Wunschdatum in der Zukunft kündigen möchtet.
Ihr sollt flexibel bleiben und euch nicht mit starren Verträgen herumschlagen. In eurem gewählten Tarif/eurer Laufzeit könnt ihr bis zum letzten Tag kündigen.
Fällt dieser Tag auf einen Sonn- oder Feiertag, wickeln wir eure Kündigung natürlich nachträglich ab und zahlen euch bereits eingezogene Beträge wieder zurück!
Anstelle deiner eigenen (oft privaten) Anschrift nutzt du unsere Adresse. Wir stellen dir im Rahmen deiner Bestellung eine eigene Anschrift mit eindeutiger ID zur Verfügung. Diese ID hilft uns dabei, an dich adressierte Post einwandfrei zuordnen zu können.
Das Geschäftsmodell von Postflex wurde durch die IT-Rechtskanzlei München geprüft und bestätigt. Weitere Informationen erhaltet ihr hier.
So könnte dein persönlicher Adress-Schutz inklusive ladungsfähiger Adresse im Impressum aussehen:
Dein Vor- und Zuname
c/o Postflex #Vertrags-ID
Emsdettener Str. 10
48268 Greven
Nein, keine Sorge!
Da du von uns eine eigene Anschrift erhältst, geht hier natürlich nur Post ein, welche auch an diese adressiert ist. Auch die Postvollmacht ist auf diesen/unseren Standort begrenzt.
Wenn du Interesse hast, die Post deiner Privatanschrift an uns umzuleiten und durch uns digitalisieren zu lassen, schreibe uns gern!
Dann ist ziemlich sicher: Du brauchst ein Online-Impressum. Und dabei gibt es eine Menge zu beachten. Lies unser Whitepaper und du wirst sehen: So kompliziert ist das mit der Impressumspflicht im Internet gar nicht! Wir machen es dir sogar noch einfacher: Prüfe dein Online-Impressum mit der beiliegenden Checkliste.
Es ist noch irgendetwas unklar oder du hast Anmerkungen zum Adress-Schutz und der Impressumspflicht? Dann freue ich mich auf deine Mail!
Tini & Marcel
Deine Ansprechpartner
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für ein rechtssicheres Impressum – schon ab 9,95 / Monat
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