Apple: Entwickler-Accounts im App-Store öffentlich - Was Tun?

17. Jun 2024 4 Min

Apple: Entwickler-Accounts im App-Store öffentlich - Was Tun?
Apple: Entwickler-Accounts im App-Store öffentlich - Was Tun?

Besonders kleinere EntwicklerInnen sind unsicher, ab wann sie als Gewerbetreibende gelten. Wir klären auf und zeigen Lösungsansätze!

Hintergrund: Erweiterte Informationen von Gewerbetreibenden

Kürzlich wurden spezielle gesetzliche Regelungen für den App Store und andere Apple-Dienste eingeführt. Entwickler und Entwicklerinnen wurden aufgefordert, ihre gewerblichen Tätigkeiten bei Apple anzugeben. Dabei müssen sie erweiterte Informationen wie Postadresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse bereitstellen.

Dabei heißt es: "Um den Anforderungen des Digital Services Acts (DSA) in der Europäischen Union (EU) gerecht zu werden, können Inhaber von Accounts und Administratoren des Apple Developer Program nun ihren Händlerstatus in App Store Connect angeben. [...] Um neue Apps im App Store einzureichen, müssen Sie uns mitteilen, ob Sie ein Gewerbetreibender sind oder nicht. Wenn dies der Fall ist, können Sie aufgefordert werden, Unterlagen vorzulegen, die Ihre Händler-Kontaktinformationen bestätigen."

Die öffentliche Adresse sollten den meisten deutschen App-Entwicklern allerdings nicht neu sein. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind alle Betreiber von Websites mit geschäftlichem Interesse verpflichtet, ein Impressum mit Kontaktdaten anzulegen.

Unzufriedenheit der EntwicklerInnen

Die Aufforderung, möglicherweise ihre privaten Adressdaten wie Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse angeben zu müssen, hat bei Entwicklern und Entwicklerinnen in den sozialen Netzwerken bereits für Unmut gesorgt.

Es wird berichtet, dass einige bereits Spam-E-Mails erhalten haben, nachdem ihre Adressdaten öffentlich im App Store und in der Webversion veröffentlicht wurden. Besonders kleinere Indie- und Hobby-EntwicklerInnen stehen vor der Frage, ab wann sie als Gewerbetreibende gelten.

Wann ist man Gewerbetreibende/r?

Die Frage, ab wann man als "Gewerbetreibende/r" gilt, ist nicht eindeutig festgelegt. Bei Streitfällen entscheidet letztendlich ein Gericht und berücksichtigt dabei verschiedene Faktoren. Einige Indikatoren könnten sein:

  • Eine mögliche Gewinnerzielungsabsicht des Verkäufers;
  • Anzahl, Betrag und Häufigkeit der Geschäftshandlungen;
  • Der Umsatz des Verkäufers;
  • Eine mögliche Wiederverkaufsabsicht seitens des Verkäufers beim Kauf von Produkten;
  • Die Mehrwertsteuerpflicht des Verkäufers;
  • Ob der Verkauf planmäßig über eine Online-Plattform erfolgt;
  • Ob der Verkäufer eine Rechtsform hat, die ihm die Durchführung von Handelsgeschäften ermöglicht;
  • Ob die zum Verkauf gestellten Waren alle gleichartig sind oder denselben Wert haben;
  • Ob der Verkäufer über Informationen oder technische Fähigkeiten bezüglich der zum Verkauf angebotenen Waren verfügt, über die der Verbraucher möglicherweise nicht verfügt;
  • Ob der Verkäufer neue oder gebrauchte Waren zum Zwecke des Wiederverkaufs erwirbt und dieser Tätigkeit in regelmäßiger, häufiger und/oder gleichzeitiger Weise nachgeht;
  • Ein weiteres Kriterium, das verwendet wird, ist, ob eine App kostenpflichtig ist, In-App-Käufe anbietet oder Werbung enthält und dabei erhebliche Einnahmen erzielt. In diesem Fall ist es wahrscheinlich, dass man als Gewerbetreibender angesehen wird.

Entscheiden muss der deutsche Gesetzgeber

Die Festlegung dessen, was als Gewerbe gilt, obliegt letztendlich dem deutschen Gesetzgeber. In Deutschland wurde das entsprechende Begleitgesetz noch nicht endgültig ratifiziert. Ein möglicher Anhaltspunkt hierfür könnte allerdings die Kleinunternehmer-Regelung sein:

In Deutschland können sich Personen als Kleinunternehmer registrieren lassen, wenn sie einen Umsatz von weniger als 22.000 Euro pro Jahr (Stand: 2024) erzielen. Dadurch sind sie von der regelmäßigen Abführung der Umsatzsteuer befreit. Es ist möglich, dass diese Umsatzgrenze auch bei der Bewertung im Rahmen des Digital Services Acts Anwendung findet.

Trotz Offenlegung: Privatsphäre wirksam schützen

Immerhin, zumindest für den Schutz der Privatadresse gibt es eine smarte Lösung: Mit einer mietbaren, ladungsfähigen Postadresse im Impressum können viele der oben genannten Probleme vermieden werden. In der Auswahl des richtigen Anbieters sollten Datenschutz und Rechtsgültigkeit die entscheidenden Kriterien sein, wenn es um den Schutz der Privatsphäre geht.

Wir unterstützen dich mit unserem Service gerne. Meld dich bei uns.

Dein Postflex®-Team


Quelle: https://www.mactechnews.de/news/article/App-Store-in-der-EU-Apple-veroeffentlicht-Adressdaten-von-Entwickleraccounts-184589.html

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