10. Dez 2024 7 Min
Ab 13.12.24 gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung. Lies, was die GPSR für Online-Shops ändert und was du zu tun hast.
Vertreibst du in der EU Produkte unter deinem (Marken-)Namen? Werden diese Produkte (auch) von Privatpersonen genutzt? Dann gilt die General Product Safety Regulation (GPSR) auch für dich. Und du solltest auf allen Online-Verkaufsplattformen schleunigst deine Produktangaben vervollständigen, sofern du es noch nicht getan hast.
Denn die GPSR gilt schon ab dem 13. Dezember 2024.
Mit der Produktsicherheitsverordnung möchte die EU alle Produkte für EndkundInnen sicherer machen. Deshalb erlegt sie denjenigen, die solche Verbraucherprodukte herstellen, importieren oder verkaufen, neue Pflichten auf. Dazu gehören eine Risikobewertung sowie neue Informationspflichten.
Die Informationspflichten der GPSR betreffen auch die Produktbeschreibungen in Online-Shops oder auf Verkaufsplattformen wie Etsy, eBay, Amazon & Co. Lies weiter, wenn du wissen willst, was du jetzt zu tun hast, um deine Shop-Angebote GPSR-konform zu machen.
Die General Product Safety Regulation (GPSR) ist eine Verordnung der EU über die allgemeine Produktsicherheit. Zu deutsch heißt das Werk mit vollem Namen: „EU-Verordnung 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit”.
Sie dient dem Verbraucherschutz und soll mehr Sicherheit gewährleisten. Das betrifft die Herstellenden bei der Konstruktion und Gestaltung ihrer Produkte. Zusätzlich sind HändlerInnen gefordert, mehr Informationen über die Produkte bereitzustellen. Dazu zählen Herstellerangaben, Identifikationsmerkmale und Sicherheitshinweise.
Als Verordnung gilt die GPSR unmittelbar in der gesamten EU, ohne dass die Mitgliedsstaaten dazu eigene nationale Gesetze erlassen müssen. In Deutschland aktualisiert und ergänzt die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit das schön länger geltende Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).
Die Produktsicherheitsverordnung gilt für sogenannte „Verbraucherprodukte”. Das sind Artikel, die gezielt oder vorhersehbar an Privatpersonen als EndkundInnen abgegeben werden. Diese müssen nicht notwendigerweise dafür bezahlt haben. Sie können sie z. B. auch zusammen mit einer Dienstleistung erhalten.
Die Vorschriften der General Product Safety Regulation schließen gebrauchte, reparierte und wiederaufgearbeitete (refurbed) Produkte ausdrücklich ein.
Die Regeln der GPSR gelten nicht für:
Die Regeln der Produktsicherheitsverordnung gelten für die gesamte Lieferkette: von der Produktion über Import, Lagerhaltung und Zwischenhandel bis zur Abgabe an die KundInnen. Daran halten müssen sich also:
Das neue EU-Recht (GPSR) macht Adress-Angaben im Online-Handel verpflichtend. Schütze deine Privatanschrift und bleib rechtlich auf der sicheren Seite – mit Postflex®! Wir bieten dir eine ladungsfähige Anschrift und sorgen dafür, dass deine Daten privat bleiben. Starte jetzt und sichere dir den Schutz, den du verdienst!
Alle Wirtschaftakteure entlang der Lieferkette haben darauf zu achten, dass Produkte entsprechend den Sicherheitsanforderungen der EU hergestellt, transportiert und gelagert werden. Stellen sie fest, dass dies nicht der Fall ist, haben sie das umgehend zu korrigieren.
Bei der Risikobewertung überlegst du, welche Gefahren von deinem Produkt ausgehen könnten. Gibt es z. B. Kleinteile, die ein Kind verschlucken kann? Wird es heiß oder hat es scharfe Kanten? Wie könnte es falsch verwendet werden und was passiert dann? Diese Überprüfung führst du regelmäßig durch und dokumentierst die Ergebnisse.
Stellst du Risiken fest, gibst du entsprechende Warn- und Sicherheitshinweise. Diese gehören auf oder in die Verpackung. Und sie sind in der Produktbeschreibung im Online-Shop bzw. auf einer Verkaufsplattform anzugeben.
Von besonderem Interesse sind die neuen Informationspflichten der Produktsicherheitsverordnung: Jedes Produktangebot muss eindeutig und gut sichtbar folgende Angaben enthalten:
Als HerstellerIn giltst du – klar – wenn du die Produkte, die du verkaufst, nähst, bastelst, anrührst, zimmerst, lötest, zusammenschraubst oder sonst wie selbst herstellst.
Doch du bist im Sinne der Verordnung auch dann HerstellerIn, wenn andere diese Produkte in deinem Auftrag entwerfen oder fertigen. Wesentlich ist, dass du sie unter deinem Namen oder deiner Marke vertreibst.
Ist das der Fall, musst du laut GPSR deine Adresse in den Herstellerangaben nennen.
Hier ein paar Beispiele zum besseren Verständnis:
Die Beispiele zeigen: Dank der GPSR gibt es jetzt noch viel mehr Bedarf für wirksamen Adress-Schutz. Wer von zuhause aus DIY-Produkte, Fanartikel o. ä. anbietet, will sicher nicht die Privatanschrift öffentlich auf jedem Online-Markplatz wie Etsy, eBay, Amazon etc. sehen. Dann ist Adress-Schutz von Postflex® die Lösung.
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Beim Business-Tarif sind sogar die Herstellerangaben auf Produktverpackungen oder Begleitzetteln inklusive. Im Komfort-Tarif kannst du diese als „Einsatz für weitere Business-Zwecke” günstig dazu buchen.
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Falls du Fragen zum Adress-Schutz hast, sind wir die Richtigen: Kontaktiere uns!
Bis bald,
Dein Postflex®-Team
Quellen:
https://www.it-recht-kanzlei.de/eu-produktsicherheitsverordnung-gpsr-haendler-informationspflichten.html#abschnitt_137
https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/recht/produktsicherheitsverordnung
https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/summary/general-product-safety-regulation-2023.html