Muss man KI-Inhalte kennzeichnen?

06. Mai 2024 7 Min

Muss man KI-Inhalte kennzeichnen?
Muss man KI-Inhalte kennzeichnen?

Es ist zwar (noch) kein Gesetz in Kraft, das die Kennzeichnung von KI-Inhalten vorschreibt, aber ein paar Regeln gibt es schon.

Eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte wird aktuell diskutiert. Das EU-Parlament hat gerade mit dem „EU AI Act” eine KI-Verordnung auf den Weg gebracht. Diese wird in Zukunft einige Transparenz-Regeln für KI-Systeme festlegen.

Wir haben schon mal reingeschaut und einige Punkte zusammengefasst. Darauf solltest du beim Kennzeichnen von KI-Inhalten – teils jetzt schon und spätestens bei Inkrafttreten des EU AI Act – achten.

Heute schon relevant: Urheberrecht bei KI-Inhalten

Immer häufiger kommen Künstliche Intelligenzen (KI) beim Erstellen von Texten, Bildern, Video- oder Audio-Inhalten zum Einsatz. Wahrscheinlich hast du ChatGPT oder eine ähnliche KI auch schon mal ausprobiert oder beim Erstellen von Blog-Beiträgen oder Social-Media-Posts benutzt.

Manchmal hilft die KI im kreativen Prozess nur ein bisschen mit. Manchmal kreiert sie aber auch das ganze „Werk”. Was bedeutet das fürs Copyright?

Gilt bei KI-Inhalten das Urheberrecht?

Normalerweise liegt das Copyright bei der Person (z. B. AutorIn, FotografIn, FilmemacherIn, GrafikerIn) die ein Werk erschaffen hat. Doch was, wenn eine KI am Werk war?

Nach der aktuellen Gesetzeslage gibt es ein Urheberrecht nur für „persönliche geistige Schöpfungen”. Rein KI-generierte Inhalte genießen also keinen urheberrechtlichen Schutz. Das bedeutet: Solche KI-Inhalte dürfen beliebig kopiert und veröffentlicht werden.

Anders ist es, wenn die KI nur ein bisschen assistiert hat. Dann gilt der Mensch, der die KI nutzt, als Schöpfungsquelle und hat ein Urheberrecht.

Willst du einen urheberrechtlich geschützten Inhalt (wie ein Foto, einen Text, Film oder sonstigen Inhalt) kopieren und veröffentlichen, brauchst du dazu die Erlaubnis (Lizenz) des Urhebers bzw. der Urheberin.

Das Copyright bei deinen eigenen Werken anzugeben, ist also sinnvoll. Damit zeigst du, dass deine Inhalte geschützt sind. Aber was, wenn es kein Copyright gibt?

Muss man KI-Inhalte kennzeichnen?

Aktuell gibt es (noch) keine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.

Allerdings gibt es Umstände, unter denen du sie dennoch kennzeichnen solltest. Denn es darf nicht der irreführende Eindruck entstehen, dass es sich bei dem KI-generierten Content um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt.

Das könnte passieren, wenn du sowohl eigene (urheberrechtlich geschützte) als auch KI-generierte Inhalte derselben Art zusammen veröffentlichst. Stehen z. B. von dir selbst gemachte Fotografien neben (ungekennzeichneten) KI-Bildern, werden alle annehmen, auch letztere seien dein „Werk”. Um das zu vermeiden, kennzeichne besser die KI-Bilder.

Veröffentlichst du aber nur Textinhalte als eigene Werke und „garnierst” diese mit KI-generierten Bildern, besteht eher keine Verwechslungsgefahr. Dann brauchst du keine Kennzeichnung für die KI-Inhalte.

Du betreibst eine Website, einen Blog, Shop oder Social-Media-Account?

Dann ist ziemlich sicher: Du brauchst ein Online-Impressum. Und dabei gibt es eine Menge zu beachten. Lies unser Whitepaper und du wirst sehen: So kompliziert ist das mit der Impressumspflicht im Internet gar nicht! Wir machen es dir sogar noch einfacher: Prüfe dein Online-Impressum mit der beiliegenden Checkliste.

Braucht es eine Kennzeichnungspflicht für KI-Content?

Immer mehr Kreative benutzen heute gern generative KI-Systeme wie ChatGPT, DeepL, Midjourney, DALL-E oder Adobe Firefly. Denn sie erleichtern und beschleunigen die Arbeit enorm.

Doch es sind auch viele Menschen skeptisch gegenüber KI. Sie befürchten, von Falschnachrichten und Fake-Bildern manipuliert zu werden, ohne es zu merken.

Eine Kennzeichnung von KI-Inhalten würde da helfen. Der TÜV-Verband hat dazu eine Umfrage durchführen lassen: Von den Befragten befürworten 94 % eine Kennzeichnungspflicht für automatisiert bzw. mit KI-Unterstützung erzeugte Inhalte. 84 % wollen gesetzliche Vorgaben für die ethische Entwicklung und den sicheren Einsatz von KI.

Tipp von uns als Dienstleistungsunternehmen mit ethischen Grundsätzen: Kennzeichne deine Inhalte, wenn du sie mit einer KI generiert hast. Auch wenn du das nicht musst. In deinem Publikum sind sicher viele, die sich diese Transparenz wünschen!

EU AI Act: Wird die KI-Kennzeichnungspflicht kommen?

Das weltweit erste Gesetz zur staatlichen Regulierung von künstlicher Intelligenz ist vom EU-Parlament bereits beschlossen. Sobald auch der Rat der Europäischen Union zustimmt, kann die Verordnung veröffentlicht werden und in Kraft treten.

Mit der KI-Verordnung will die EU die Grundrechte, die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die ökologische Nachhaltigkeit schützen. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf Hochrisiko-KI-Systemen. Doch auch für die harmloseren KI-Systeme werden Transparenz-Vorschriften eingeführt:

  • Interagieren Menschen mit einem KI-System, sollte ihnen immer klar sein, dass sie es mit einer künstlichen Intelligenz zu tun haben. Ist dies nicht aus dem Kontext ersichtlich, gilt eine Informationspflicht.
  • Es kommt eine allgemeine Kennzeichnungspflicht für KI-generierten Bild-, Audio- und Video-Content mit Verwechslungsgefahr: Es darf nicht der Eindruck entstehen, sie seien von einem Menschen erschaffen worden oder würden real existierende Personen, Ereignisse, Orte oder Objekte abbilden.

Daran müssen sich laut der Rechtspartnerin von Postflex®, der IT-Recht Kanzlei München, alle halten, die solche KI-Inhalte im Rahmen einer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verwenden.

Noch Fragen?

Wir gehen davon aus, dass viele unserer bloggenden, influencenden, kreativ und unternehmerisch tätigen KundInnen bereits mit KI arbeiten. Deshalb weisen wir hier auf die aktuellen und kommenden KI-Kennzeichnungspflichten hin. Da wir kein Jura studiert haben, geben wir allerdings nur Impulse.

Wenn du mehr über die rechtliche Situation wissen willst, lies den informativen Artikel von Susanna Milrath und RA Phil Salewski auf www.it-recht-kanzlei.de. Oder wende dich direkt an die KollegInnen der IT-Recht Kanzlei München – mit besten Grüßen von Postflex®.

Hast du keine Rechtsfragen, sondern Fragen zum Adress-Schutz, bist du natürlich bei uns richtig:

Dein Postflex®-Team


Disclaimer:
In diesem Artikel werden rechtliche Themen berührt. Da wir kein Jura-Examen haben, geben wir selbstverständlich keine Rechtsberatung – wende dich dafür immer an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin!

Tipp:
Im Online-Recht erfahren ist die IT-Recht Kanzlei München, unser Partner.

Quellen:
https://www.it-recht-kanzlei.de/ki-inhalte-kennzeichnungspflicht.html
https://www.tuev-verband.de/pressemitteilungen/kuenstliche-intelligenz-fast-jeder-vierte-nutzt-chatgpt

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