Tipp: Was muss in mein Impressum als Autor?

21. Jun 2023 Lesezeit: 4 Min.

Tipp: Was muss in mein Impressum als Autor?
Tipp: Was muss in mein Impressum als Autor?

Du bist Autor und möchtest Dein Werk der Welt präsentieren? Dann gibt es eine Sache, an die du unbedingt denken musst: das Impressum.

Tipp: Was muss in mein Impressum als Autor?

Du bist Autor und möchtest Dein Werk der Welt präsentieren? Dann gibt es eine Sache, an die du unbedingt denken musst: das Impressum. Denn obwohl das nicht gerade das spannendste Thema ist, ist es für all diejenigen wichtig, die ein Buch veröffentlichen möchten. Der Grund dafür ist die allgemeine Impressumspflicht in Deutschland.

Impressumspflicht in Deutschland

Die Grundlage zur Impressumspflicht bildet das Telemediengesetz (TMG). Insbesondere §5 des TMG legt fest, dass Anbieter von Telemedien, darunter auch Autoren und Websitebetreiber, verpflichtet sind, bestimmte Informationen bereitzustellen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um E-Books oder Printmedien handelt. Erweitert wird die Impressumspflicht des TMG durch §55 des Rundfunkstaatsvertrags. Dieser besagt ebenfalls, dass alle Anbieter von Telemedien, ausgenommen Privatpersonen ohne Gewinnerzielungsabsicht, ihren Namen und ihre Anschrift veröffentlichen müssen.

Pflichtangaben im Impressum als Autor

Welche Angaben Dein Impressum dabei genau enthalten muss, ist in Deutschland auf Bundesebene in den jeweiligen Landespresserechten geregelt. So kommt es, dass wir 16 verschiedene Landespresserechte haben. Detaillierte Informationen über das geltende Presserecht in deinem Bundesland findest Du auf der Seite presserecht.de.

Doch keine Angst, die Pflichtangaben sind im Regelfall gleich.
Diese sind:

  • Dein Name als Autor
  • Eine ladungsfähige Adresse
  • Das Erscheinungsdatum des Buches
  • Der Verlagsname oder der Name des Selfpublishing-Verlags
  • Name und Anschrift der Druckerei

Hat Dich zudem ein Lektor bei der Bucherstellung unterstützt, kann es aus urheberrechtlichen Gründen sinnvoll sein, dessen Name ebenfalls im Impressum des Buches zu nennen. Gleiches gilt bei der Zusammenarbeit mit Illustratoren und anderen Mitwirkenden.
Dazu kommen weitere freiwillige Angaben wie:
  • Copyright
  • ISBN
  • Die bibliografischen Infos der Deutschen Nationalbibliothek (DNB)
  • Deine Autoren-Webseite oder Social-Media-Kanäle
  • Deine E-Mail-Adresse

Alles in allem sieht ein korrektes Impressum dann wie folgt aus:

Du betreibst eine Website, einen Blog, Shop oder Social-Media-Account?

Dann ist ziemlich sicher: Du brauchst ein Online-Impressum. Und dabei gibt es eine Menge zu beachten. Lies unser Whitepaper und du wirst sehen: So kompliziert ist das mit der Impressumspflicht im Internet gar nicht! Wir machen es dir sogar noch einfacher: Prüfe dein Online-Impressum mit der beiliegenden Checkliste.

Beispiel für ein Impressum als Autor

Text: © / Copyright by Max Mustermann (vollständiger Name des Autors)

Auflage (soweit nicht Erstauflage)
Lektorat, Korrektorat, Illustrator etc.: vollständiger Name

Verlag: Max Mustermann Verlag, Am Musterweg 1, 21232 Musterhausen

Druck: Musterdruck, Am Musterweg 1, 21232 Musterhausen

Verlegst Du das Werk selbst, bedeutet das, dass hier überall Deine Privatadresse steht. Wenn du das nicht möchtest, kannst Du einen Impressumsservice als Adressschutz im Impressum beauftragen.

Adressschutz

Du kannst es drehen und wenden, wie du möchtest: Um die Pflichtangaben im Impressum, darunter auch die eigene Anschrift, kommst Du beim Selfpublishing nicht umhin. Willst Du aber unter allen Umständen anonym bleiben, kannst Du einen Service wie Postflex zum Adressschutz im Impressum beauftragen. Wir stellen Dir eine ladungsfähige Adresse gegen eine Gebühr zur Verfügung. Sämtliche Post bezüglich Deiner Veröffentlichung geht dann an diese Adresse. Von dort leiten wir die Sendungen dann an Dich weiter.

Wo ist der richtige Platz für das Impressum?

Eine gesetzliche Vorgabe, an welcher Stelle Deines Buches das Impressum stehen muss, gibt es nicht. Meist findet es sich aber am Anfang auf der vierten Seite. Bei E-Books hat sich die Platzierung des Impressums auf den letzten Seiten eingebürgert. Um sicherzugehen, hilft auch hier ein Blick in das Landespresserecht. Ist dort nichts über die Platzierung des Impressums vermerkt, kannst Du es an den Anfang oder das Ende Deines Buches setzen.

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