13. Mär 2024 5 Min
Das wichtigste für Online-Händler zur Aktualisierung von EU-Datenschutzerklärungen und dem transatlantischen Datenschutzabkommen.
Die Datenschutzgrundverordnung gewährt allen Bürgern der EU und der Länder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einen grundlegenden Schutz ihrer personenbezogenen Daten und ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Deswegen können wir selbst entscheiden, welche Daten wir wem preisgeben und was mit ihnen passieren soll.
Einen solch weitreichenden Datenschutz haben aber nicht alle Länder dieser Welt, sodass einige Drittländer als zu unsicher eingestuft wurden, um mit ihnen persönliche Daten zu teilen. Für die USA hat sich das mit dem Trans-Atlantic Data Privacy Framework (Transatlantischen Datenschutzabkommen) seit dem 10.07.2023 und einem Angemessenheitsbeschluss geändert.
Ein Angemessenheitsbeschluss ist eines der Instrumente, die die DSGVO für die Übermittlung personenbezogener Daten aus dem EWR in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (sogenannte Drittländer) vorsieht, die nach Auffassung der Kommission ein Datenschutzniveau bieten, das mit dem der Europäischen Union vergleichbar ist.
Dieser als gleichwertig betrachtete Datenschutz vereinfacht es Online-Händlern personenbezogene Daten in die USA zu übermitteln.
Dann ist ziemlich sicher: Du brauchst ein Online-Impressum. Und dabei gibt es eine Menge zu beachten. Lies unser Whitepaper und du wirst sehen: So kompliziert ist das mit der Impressumspflicht im Internet gar nicht! Wir machen es dir sogar noch einfacher: Prüfe dein Online-Impressum mit der beiliegenden Checkliste.
Unser Partner, die IT-Recht Kanzlei München hat bereits auf die Änderungen reagiert und rät ihren Mandanten folgendes:
In aufwendiger Feinarbeit hat die IT-Recht Kanzlei bereits alle betroffenen Klauseln in allen betroffenen Datenschutzerklärungen für den europäischen Raum aktualisiert.
Hierfür wurden:
Im Zuge der weitgehenden Updates werden Mandanten, die Datenschutzerklärungen
gebeten, diese auf ihren Zielpräsenzen zu aktualisieren.
Den vollständigen Artikel zur Aktualisierung der Datenschutzerklärung aufgrund des transatlantischen Datenschutzabkommens findest du hier:
https://www.it-recht-kanzlei.de/update-datenschutzerklaerungen-eu-us-privacy-framework.html
Quelle:
https://www.it-recht-kanzlei.de/update-datenschutzerklaerungen-eu-us-privacy-framework.html
Autor: Phil Salewski