03. Apr 2024 6 Min
Wer braucht eine virtuelle Geschäftsadresse? Was passiert im virtuellen Büro? Postflex® erklärt, wie virtuelle Adressen funktionieren.
Eine virtuelle Geschäftsadresse ist interessant für alle, die aus rechtlichen Gründen sonst ihre Privatanschrift öffentlich machen müssen. Das ist z. B. der Fall, wenn du online tätig bist oder ein Buch veröffentlichst. Dann brauchst du nämlich ein Impressum. Und da hinein gehört u. a. deine ladungsfähige Adresse.
Unternehmen mit einem Firmensitz oder Geschäfte mit Laufkundschaft veröffentlichen ihre Adresse gern. Sie wollen ja gefunden werden. Doch das ist etwas anderes für Menschen, die ihr Business von zu Hause aus betreiben, wie:
Im Grunde ist eine virtuelle Geschäftsadresse oder ein virtuelles Büro dein Firmensitz, obwohl du da gar nicht arbeitest (oder nur ab und zu). Es gibt verschiedene Arten von virtuellen Adressen, die unterschiedlich funktionieren. Und es gibt verschiedene Gründe, sich eine zuzulegen:
Dann ist ziemlich sicher: Du brauchst ein Online-Impressum. Und dabei gibt es eine Menge zu beachten. Lies unser Whitepaper und du wirst sehen: So kompliziert ist das mit der Impressumspflicht im Internet gar nicht! Wir machen es dir sogar noch einfacher: Prüfe dein Online-Impressum mit der beiliegenden Checkliste.
Ladungsfähig heißt: Der Empfänger oder die Empfängerin ist dort ständig erreichbar. Denn nur so kann eine Ladung vors Gericht ordnungsgemäß zugestellt werden.
Für ein rechtskonformes Impressum muss ein virtuelles Büro also etwas mehr tun:
Beim rechtlich geprüften Adress-Schutz von Postflex® funktioniert dein virtuelles Büro so:
Damit wir deine Post annehmen und öffnen dürfen, brauchen wir zuerst eine Post- und Zustellungsvollmacht von dir.
Dann scannen wir alle Post, die für dich ankommt, am selben Tag ein. Lesen kannst du sie über einen passwortgeschützten Download-Link. Den erhältst du von Montag bis Samstag immer tagesaktuell per E-Mail.
Was mit den Originalen passiert, entscheidest du: Entweder wir senden sie dir einzeln oder gesammelt zu oder wir vernichten sie.
Wir von Postflex® wollen dir einen unschlagbar günstigen Adress-Schutz bieten. Dafür halten wir unsere Prozesse schlank und unsere Ausgaben niedrig. Daher sind gewisse Extras beim virtuellen Büro derzeit nicht drin:
Neben der Ladungsfähigkeit gibt es bei der Gewerbe- bzw. Handelsregister-Anmeldung weitere rechtliche Anforderungen. Im Detail kannst du das in einem separaten Blog-Artikel nachlesen. Ein Punkt ist: Wenn du eine virtuelle Adresse ins Handelsregister eintragen lassen willst, muss dort tatsächlich ein Büroarbeitsplatz für dich vorhanden sein. Da du diesen bei Postflex® derzeit nicht mitmieten kannst, gib fürs Handelsregister deinen privaten Firmensitz an.
Das geht leider noch nicht, Greven ist aktuell unser einziger Standort. Somit steht in deiner Postflex®-Adresse auch immer „Greven“ als Ort. – Übrigens, eine hübsche kleine Stadt im Münsterland, schau mal hier: www.wikipedia.org/wiki/Greven
Für uns ist ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis für dich wichtig. Deshalb halten wir den Aufwand und die Kosten mit erst einmal nur Greven als Betriebsort niedrig.
Wenn wir weiter erfolgreich sind und wachsen, machen wir vielleicht irgendwann Zweigstellen auf.
Dann lies bitte auch unsere nächsten Blog-Artikel. Da beantworten wir weitere häufig gestellte Fragen. Selbstverständlich kannst du uns auch jederzeit direkt kontaktieren.
Wir freuen uns über dein Interesse!
Bis dahin,
Dein Postflex®-Team
Disclaimer:
In diesem Artikel werden rechtliche Themen berührt. Da wir keine Anwälte sind, geben wir selbstverständlich keine Rechtsberatung – wende dich dafür immer an einen Anwalt!