Braucht mein gemeinnütziger Verein ein Impressum?

23. Mär 2023 Lesezeit: 1 Min.

Braucht mein gemeinnütziger Verein ein Impressum?
Braucht mein gemeinnütziger Verein ein Impressum?

Gemeinnütziger Verein Impressum: Da Vereins-Websites in erster Linie dafür konzipiert sind, neue Mitglieder zu werben, benötigen sie auch ein Impressum.

Wer einen Verein gründen möchte, steht vor einigen rechtlichen Hürden. Eines dieser Hürden stellt ein rechtlich korrektes Impressum dar. Was du unter keinen Umständen bei der Erstellung eines Impressums vergessen darfst, wollen wir in diesem Beitrag kurz erklären. Dabei solltest du aber beachten: Wir sind keine Rechtsanwälte. Daher dürfen wir dir an dieser Stelle auch keine Rechtsberatung geben. Wenn du also noch Fragen hast, die sich durch diesen Beitrag nicht beantworten lassen, so wende dich besser an eine Anwaltskanzlei.

Da Vereins-Websites in erster Linie dafür konzipiert sind, neue Mitglieder zu werben und daher einer breiten Masse an Internetnutzern zugänglich ist, ist es unumgänglich, auch für die Homepage eines Vereins ein Impressum anzugeben: Schließlich ist es auch hier wichtig zu wissen, an wen man sich wenden kann, die Angabe des Namens des Vereins ist also zwingend, und zwar so, wie er auch im Vereinsregister geführt wird zzgl. Rechtsformzusatz. Fehlen darf außerdem nicht:

  • Die vollständige Anschrift, sprich die Angabe der Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort
  • Die Angabe der E-Mail-Adresse sowie der Telefonnummer, ggf. Faxnummer
  • Die vollständigen Namen der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder sowie deren Funktion
  • Die Angabe des Registergerichts und der Registernummer
  • Sofern vorhanden, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a Umsatzsteuergesetz
  • Nennung der verantwortlichen Person für redaktionelle Inhalte samt Vor- und Nachnamen sowie Adresse

Handelt dein Verein geschäftsmäßig?

Gesetzlich verankert ist dies übrigens in § 5 Telemediengesetz. Die Impressumspflicht gilt, sobald der Verein geschäftsmäßig handelt. Was bedeutet dies genau? Für den Fall, dass Verkäufe von zum Beispiel Tassen, T-Shirts oder anderen Waren mit Vereinslogo über die Website stattfinden sollen, wird der Verein als gewerblicher Verein eingestuft und braucht dementsprechend auch ein Impressum. Auch wenn ihr euch nicht sicher seid, ob ihr ein Impressum braucht, solltet ihr vorsichtshalber eines angeben, denn ein Verstoß kann teuer werden: Als Ordnungswidrigkeit kann eine Geldbuße von bis zu 50.000 € verhängt werden. Auch eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung samt Abmahnkosten können für die Betreiber der Website anfallen. Wer also auf Post vom Anwalt verzichten und seinen Geldbeutel schonen möchte, sollte unbedingt auf ein vollständiges Impressum unter Einhaltung der obigen Punkte achten!

ARTIKEL TEILEN:

Rechtssicher
Rechtssicher

DER CLEVERE ADRESS-SCHUTZ FÜR
BLOGGER, INFLUENCER UND SELBSTÄNDIGE

Postflex bietet dir eine ladungsfähige Postanschrift
für ein rechtssicheres Impressum – schon ab 9,95 / Monat

MEHR ZUM THEMA

Rechtssicher
Rechtssicher

SCHÜTZE DEINE
PRIVATADRESSE

Postflex bietet dir eine ladungsfähige
Postanschrift für ein rechtssicheres
Impressum – schon ab 9,95 / Monat