14. Okt 2022 Lesezeit: 2 Min.
Um am Handelsverkehr teilzunehmen, brauchen Selbstständige eine gültige Rechnungsadresse. Oft herrscht Unklarheit darüber, welche Rechtsprechungen diesbezüglich gültig sind und welche Adressen tatsächlich offiziell als Rechnungsadressen verwendet werden dürfen. So stellt sich beispielsweise die Frage, ob eine virtuelle Geschäftsadresse auch als Rechnungsadresse gilt – oder gar ein Postfach als Rechnungsadresse aufgeführt werden darf. Und wie sieht es mit Zweigniederlassungen und Betriebsstätten aus?
Ein kleiner Disclaimer vorab: Da wir keine Anwälte sind, dürfen wir an dieser Stelle keine Rechtsberatung geben. Wende dich im Zweifel immer an einen Anwalt.
Gerne möchten wir hier Licht ins Dunkel bringen: Zunächst ist wichtig zu wissen, dass die Finanzverwaltung die Regeln festlegt und bereits vor einigen Jahren entsprechende Vorschriften auf den Weg gebracht hat. Diese sind überaus großzügig, da sie es ermöglichen, auch Postfächer und ℅-Adressen als Lieferanten-Adresse in einer Rechnung aufzuführen. So dürfen als Teil einer ordnungsgemäßen Rechnung all jene Adressen als korrekte Rechnungsanschrift verwendet werden, die eine postalische Erreichbarkeit gewährleisten. Die Anschrift muss dabei nach europäischer Rechtsprechung ladungsfähig sein.
Genauer gesagt sind es der Europäische Gerichtshof und der Bundesfinanzhof, die festgelegt haben, dass eine Briefkastenanschrift als normal gültige Rechnungsadresse genügt. Ebenso gilt diese Regel auch für die Adresse des Leistungsempfängers einer Rechnung. Für viele Gewerbetreibende stellt diese Regelung eine Erleichterung dar – während es früher Pflicht war, sein angemeldetes Gewerbe unter der Adresse auszuüben, die als Rechnungsadresse aufgeführt wird, ist dies mittlerweile keine Pflicht mehr und kann unabhängig voneinander betrachtet werden. So kann jemand Betriebsräume an einer Adresse nutzen, als Rechnungsanschrift jedoch eine andere, virtuelle Postadresse angeben.
Diese Rechtsprechung gilt seit dem 07.12.2018, da die Finanzverwaltung das europäische von EuGH und BGH schlichtweg übernommen hat. Interessant ist dabei auch, dass diese Regeln auch rückwirkend auf noch offene Fälle anzuwenden sind. Doch was tun, wenn sich das Finanzamt trotzdem quer stellt? Falls ein Finanzbeamter den Vorsteuerabzug verweigern möchte, weil er noch an alten Gewohnheiten festhält, kann auf dieses Schreiben als rechtsgültiger Bezug verwiesen werden. Auch für Organgesellschaften, Zweigniederlassungen, Betriebsstätten oder einzelne Betriebsteile ist diese Regelung anwendbar.
Unabhängig davon müssen weiterhin alle regulären Elemente einer ordnungsgemäßen Rechnung enthalten sein (z. B. vollständiger Name des Unternehmens/Unternehmensinhabers bei Einzelunternehmen), um beispielsweise einen Vorsteuerabzug geltend machen zu können.
Eine fremde Rechnungsadresse zu nutzen und die Gewerbeanmeldung oder Handelsregistereintragung darauf umschreiben zu lassen, ist nicht möglich. Dennoch ist es schon seit einiger Zeit möglich, mit einer ladungsfähigen Anschrift zu arbeiten. Dies erklärt auch, warum Online-Shops beispielsweise gerne ein Postfach im Impressum und auf ihrer Rechnung erwähnen.
So gesehen lässt sich die Frage, ob die Angabe einer virtuellen Adresse als Rechnungsanschrift genügt, damit beantworten: Ja, sofern der Rechnungsschreiber darunter postalisch zu erreichen ist. Sind dennoch Fragen offen, können Steuerberater hinzugezogen werden. Wir hoffen, damit alle Unsicherheiten bezüglich Fragen zur Rechnungsadresse beseitigt zu haben und wünschen euch viel Erfolg beim Schreiben eurer Rechnungen.
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