13. Nov 2024 8 Min
Die EU regelt Digitale Märkte mit einem Gesetz. Lies hier, was große Digitalkonzerne jetzt tun müssen – und wie es dir nützt.
Faire und offene digitale Märkte will die EU. Ein Gesetz soll dabei helfen: der Digital Markets Act (DMA, zu deutsch: das Digitale-Märkte-Gesetz). Es enthält strenge Regeln für große Online-Unternehmen. Dadurch sollen sich die Chancen für die kleinen verbessern. Die Nutzenden von digitalen Diensten bekommen mehr Rechte.
Was bedeutet der Digital Markets Act für dich als InfluencerIn, Content Creator, wenn du einen Blog oder ein Online-Unternehmen betreibst? Wir haben die wichtigsten Infos für dich zusammengefasst.
Der DMA regelt die digitalen Märkte in der gesamten Europäischen Union (EU). Das Gesetz soll für mehr Transparenz sorgen, Nutzende schützen und Innovationen fördern, indem es kleinen Online-Unternehmen den Marktzugang erleichtert. In erster Linie wird dazu die Macht von großen Digitalkonzernen beschränkt.
Gemeint sind Unternehmen und deren Dienste, die für Menschen und kleinere Unternehmen wichtige Schnittstellen in die digitale Welt anbieten:
Neben dem Digital Service Act (DSA) ist der DMA ein weiterer Baustein zum weltweit ersten „Internet-Grundgesetz”. Dieses regelt digitale Dienste und Märkte einheitlich in allen Mitgliedsstaaten der EU. Das EU-Gesetz über digitale Märkte gilt seit dem 2. Mai 2023.
Wenn ihnen wichtige digitale Schnittstellen gehören, haben große Digital-Unternehmen viel Macht. Sie beeinflussen, wie und zu welchen Inhalten Menschen online Zugang haben. Als zentrale Plattformdienste sind sie oft auch für andere Unternehmen ein Zugangstor zu deren Zielgruppen. Deshalb werden die betreibenden Unternehmen Gatekeeper (Torwächter) genannt.
In dieser Funktion können einzelne Internet-Riesen digitale Märkte beherrschen. Und sie können diese Marktmacht leicht festigen, indem sie z. B. ihre eigenen Produkte oder Dienstleistungen bevorzugen. Das ist sehr zum Nachteil von Start-ups und kleineren Online-Unternehmen.
Dem will die EU einen Riegel vorschieben. Dazu enthält der DMA eine Liste von Dos & Don’ts für die ausgemachten Gatekeeper der Online-Welt.
Welche Unternehmen bzw. Dienste Gatekeeper sind, legt die EU-Kommission fest. Dabei spielen Umsätze, Börsenwerte und die Anzahl der Nutzenden eine Rolle. Alphabet (Google), Amazon, Apple, ByteDance (TikTok), Meta und Microsoft sind bereits als Gatekeeper eingestuft.
Das Digitale-Märkte-Gesetz der EU verbietet Gatekeepern verschiedene Praktiken. Damit konnten sie bisher ihre Marktmacht ungehindert zementieren. Das dürfen Gatekeeper jetzt nicht mehr:
Praktisch heißt das z. B., dass du künftig Nachrichten und Bilder leichter zwischen WhatsApp und anderen Messenger-Diensten hin und her schicken kannst. Beim Googeln findest du mehr Suchergebnisse aus verschiedenen Quellen. Wenn du Apps kaufst und herunterlädst, kannst du den App Store frei wählen. Vorinstallierte Apps sind leichter zu löschen oder durch einen alternativen Dienst zu ersetzen. Und du hast mehr Kontrolle darüber, wer deine Daten wofür nutzt.
Für kleine Digital-Unternehmen und Start-ups wird es dank des Digital Market Acts leichter, gegen die ganz Großen ihrer Branche anzutreten. Damit will die EU Innovationen ankurbeln und einen fairen Wettbewerb fördern. Die großen Player werden beschränkt, die kleinen bekommen mehr Rechte, größere Freiheiten – und so auch bessere Marktchancen.
App-EntwicklerInnen waren z. B. bisher benachteiligt, weil auf vielen Geräten die Programme ihrer Big-Tech-Konkurrenz schon vorinstalliert und oft gar nicht austauschbar waren. Jetzt müssen die Gatekeeper ihre Betriebssysteme für Alternativen öffnen. Das macht es innovativen Unternehmen leichter, mit neuen, sicheren und bedienfreundlichen Diensten im Markt Fuß zu fassen.
Die Digital-Riesen sind für ihre Datensammelwut bekannt. Nutzungsdaten sind wichtig, um Zielgruppen zu analysieren, Performances zu messen und die eigenen Dienste stetig zu verbessern. Unfair ist es allerdings, wenn nur Gatekeeper über diese wertvollen Informationen verfügen. Auch das ändert der DMA: Er verpflichtet Gatekeeper, Nutzenden die durch ihre Nutzung selbst erzeugten Daten offenzulegen. So können auch sie ihre Marketing-Aktivitäten künftig erfolgreicher steuern.
Beim Vertrieb bekommen die „Kleinen” ebenfalls mehr Möglichkeiten. Der DMA macht Schluss mit exklusiven App-Stores und ihren einschränkenden Vorgaben. Durch günstigere Preise auf ihrer eigenen Website können selbst die kleinsten Unternehmen nun den größten App-Stores Konkurrenz machen.
Der Digital Markets Act unterstreicht noch einmal, wie wichtig die EU Datenschutz- und Transparenz-Pflichten nimmt. Wer personenbezogene Daten verarbeitet, braucht dazu das Einverständnis der betroffenen Personen. So verlangt es auch schon die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Außerdem muss klar informiert werden, welche Daten wofür erhoben, wie lange sie gespeichert werden und wer Zugriff darauf hat. Das gilt für alle, nicht nur für Gatekeeper!
Sind das Cookie-Consent-Tool und die Datenschutzhinweise auf deiner Website (noch) rechtskonform? Das solltest du regelmäßig überprüfen (lassen). Der DMA ist ein guter Anlass, dies mal wieder zu tun. Tipp: Unser Partner, die IT-Recht Kanzlei München kann dir dabei helfen.
Dann ist ziemlich sicher: Du brauchst ein Online-Impressum. Und dabei gibt es eine Menge zu beachten. Lies unser E-Book und du wirst sehen: So kompliziert ist das mit der Impressumspflicht im Internet gar nicht!
Wir machen es dir sogar noch einfacher: Prüfe dein Online-Impressum mit der beiliegenden Checkliste.
„Wir verhelfen ‚kleinen' Leuten zu einer großen Zukunft”, so beginnt unsere Mission. Wir von Postflex® wollen dir helfen, deinen digitalen Markt zu erobern. Dazu haben wir nicht so große Hebel wie die EU. Aber auch wir eröffnen dir neue Möglichkeiten. Mit einer virtuellen Impressums-Adresse und dem Service von Postflex® kannst du sicher, frei und unabhängig von Ort und Zeit bloggen, influencen oder dein Online-Unternehmen betreiben. Wie es geht, erfährst du hier oder im direkten Kontakt mit uns.
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Disclaimer:
In diesem Artikel werden rechtliche Themen berührt. Da wir kein Jura studiert haben, geben wir selbstverständlich keine Rechtsberatung – wende dich dafür immer an eine Anwältin oder einen Anwalt!
Tipp:
In Online-Belangen versiert ist die IT-Recht Kanzlei München, unser Partner.
Quellen:
https://digital-markets-act.ec.europa.eu/about-dma_en
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinedienste/digitale-dienste-was-regelt-der-digital-markets-act-93970