17. Feb 2025 8 Min
Ein neues EU-Gesetz für digitale Dienste verlangt mehr Transparenz. Welche Regeln gelten für Blogs, InfluencerInnen und kleine Online-Unternehmen?
Die EU will die digitale Welt sicherer und fairer machen. Um illegale Online-Inhalte zu bekämpfen, hat sie zwei neue Internet-Gesetze erlassen: den Digital Services Act (DSA) und den Digital Markets Act (DMA). Manche sehen in dem Paket eine Art „Grundgesetz für das Internet”).
Online-Unternehmen verpflichtet das EU-Gesetz über digitale Dienste u. a. zu mehr Transparenz. Sie müssen jetzt etwa umfänglicher informieren (z. B. über werbliche Inhalte) und ein wirksames Beschwerde-Management einrichten.
Vornehmlich hat die EU dabei einflussreiche Online-Giganten wie Google, Amazon, TikTok & Co. im Visier. Doch selbst wenn dein kleines Online-Business da (noch) nicht ran reicht – die neuen Internet-Gesetze der EU sollten dich interessieren. Denn auch Bloggende, Influencende und kleine Online-Unternehmen betreiben „digitale Dienste”. Deshalb könnten einige Regeln des Digital Services Act auch für dich gelten.
Zurzeit konzentriert sich sehr viel Marktmacht bei wenigen ganz großen digitalen Plattformen. Das verleiht ihnen einen erheblichen Einfluss: Sie können Kaufentscheidungen lenken und wirtschaftliche Verhältnisse verändern. Meist geben sie die Richtung für Innovationen vor. Gegenüber Mitbewerbern genießen sie erhebliche Vorteile. Sie verarbeiten massenhaft Daten von Nutzenden, und das weitgehend unkontrolliert. Zunehmend beeinflussen sie die Meinungsbildung, gesellschaftliche Prozesse und letztlich sogar fundamentale Rechte und demokratische Prinzipien.
Mit den neuen Internet-Gesetzen will die EU gegen dieses Ungleichgewicht angehen. Einheitliche Regeln sollen in der gesamten EU für mehr Fairness bei Online-Diensten sorgen. Das dient sowohl dem Schutz des Wettbewerbs als auch dem der Nutzenden. Dazu legt der Digital Markets Act. insbesondere den marktmächtigen Internet-Giganten besondere Verhaltenspflichten auf. Der Digital Services Act stärkt vor allem die Rechte von VerbraucherInnen im digitalen Bereich.
Die Definition für digitale Dienste ist weit gefasst und sehr abstrakt. Nach der zentralen Definition aus Art. 1 Abs. 1 lit. b) der Richtlinie (EU) 2015/1535 fällt darunter jede in der Regel gegen Entgelt elektronisch im Fernabsatz und auf individuellen Abruf eines Empfängers erbrachte Dienstleistung. Umfasst sind unterschiedlichste Angebote: von einfachen Websites und Online-Shops bis zu großen Portalen, Suchmaschinen und Kommunikations-Plattformen. Auch Cloud-Services und bestimmte Software gehören dazu. Deshalb betrifft das neue EU-Gesetz über digitale Dienste sowohl große als auch kleine Unternehmen.
Der DSA legt Vorschriften für die Erbringung von Vermittlungsdienstleistungen im Binnenmarkt fest (Art. 1 Abs. 2 DSA). Hiervon können auch Bloggende, Influencende, Website-Betreibende und Online-Shops betroffen sein. Welche Pflichten im Einzelnen zu erfüllen sind, ist abhängig von der Art und Größe der Dienste-Anbieter:
Die aus unserer Sicht wichtigsten Sorgfaltspflichten, die der DSA für alle Vermittlungsdienste vorschreibt, sind in aller Kürze:
Grundsätzlich haben alle Influencenden in Europa ihre kommerziellen Partnerschaften offenzulegen. Das wird künftig etwas leichter. Der DSA verpflichtet Online-Plattformen, dafür eine Funktion bereitzustellen. So können Influencende einfach und für alle erkennbar kennzeichnen, ob es sich bei einem Post um eine kommerzielle Kommunikation handelt.
Nach dem DSA muss für jede einzelne Werbung, die jedem einzelnen Nutzer dargestellt wird, sofort und eindeutig erkennbar sein:
Ob analoge oder digitale Dienste, eine ehrliche und klare Kommunikation sollte immer selbstverständlich sein. Deshalb legen wir bei Postflex® offen, welche Inhalte wir für problematisch halten – und von unserem Adress-Schutz ausschließen. Wenn du dazu Fragen, hast, melde dich bei uns!
Unser Thema ist der Adress-Schutz. Bei rechtlichen Themen können wir nur Impulse geben.
Für eine Rechtsberatung wende dich bitte immer an eine Anwältin oder einen Anwalt. Tipp: In Online-Belangen versiert ist unser Partner, die IT-Recht Kanzlei München.
Herzliche Grüße,
Dein Postflex®-Team
Quellen:
https://www.e-recht24.de/datenschutz/13247-digital-services-act.html
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinedienste/digitale-dienste-was-regelt-der-digital-services-act-87852
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/QANDA_20_2348
https://www.hiddemann.de/allgemein/gesetz-ueber-digitale-dienste-digital-services-act-dsa-welche-pflichten-treffen-kleinst-und-kleinunternehmen/#:~:text=Kleinunternehmen%2C%20die%20Hosting%2DDienste%20anbieten,Kontaktangaben%20des%20Nutzers%20bekannt%20sind)