EU-Gesetz regelt digitale Dienste: Was ändert der Digital Services Act?

17. Feb 2025 8 Min

EU-Gesetz regelt digitale Dienste: Was ändert der Digital Services Act?
EU-Gesetz regelt digitale Dienste: Was ändert der Digital Services Act?

Ein neues EU-Gesetz für digitale Dienste verlangt mehr Transparenz. Welche Regeln gelten für Blogs, InfluencerInnen und kleine Online-Unternehmen?

Die EU hat neue Gesetze für digitale Dienste

Die EU will die digitale Welt sicherer und fairer machen. Um illegale Online-Inhalte zu bekämpfen, hat sie zwei neue Internet-Gesetze erlassen: den Digital Services Act (DSA) und den Digital Markets Act (DMA). Manche sehen in dem Paket eine Art „Grundgesetz für das Internet”).

Online-Unternehmen verpflichtet das EU-Gesetz über digitale Dienste u. a. zu mehr Transparenz. Sie müssen jetzt etwa umfänglicher informieren (z. B. über werbliche Inhalte) und ein wirksames Beschwerde-Management einrichten.

Vornehmlich hat die EU dabei einflussreiche Online-Giganten wie Google, Amazon, TikTok & Co. im Visier. Doch selbst wenn dein kleines Online-Business da (noch) nicht ran reicht – die neuen Internet-Gesetze der EU sollten dich interessieren. Denn auch Bloggende, Influencende und kleine Online-Unternehmen betreiben „digitale Dienste”. Deshalb könnten einige Regeln des Digital Services Act auch für dich gelten.

Was sind Digitale Dienste und warum brauchen sie neue Regeln?

Zurzeit konzentriert sich sehr viel Marktmacht bei wenigen ganz großen digitalen Plattformen. Das verleiht ihnen einen erheblichen Einfluss: Sie können Kaufentscheidungen lenken und wirtschaftliche Verhältnisse verändern. Meist geben sie die Richtung für Innovationen vor. Gegenüber Mitbewerbern genießen sie erhebliche Vorteile. Sie verarbeiten massenhaft Daten von Nutzenden, und das weitgehend unkontrolliert. Zunehmend beeinflussen sie die Meinungsbildung, gesellschaftliche Prozesse und letztlich sogar fundamentale Rechte und demokratische Prinzipien.

Mit den neuen Internet-Gesetzen will die EU gegen dieses Ungleichgewicht angehen. Einheitliche Regeln sollen in der gesamten EU für mehr Fairness bei Online-Diensten sorgen. Das dient sowohl dem Schutz des Wettbewerbs als auch dem der Nutzenden. Dazu legt der Digital Markets Act. insbesondere den marktmächtigen Internet-Giganten besondere Verhaltenspflichten auf. Der Digital Services Act stärkt vor allem die Rechte von VerbraucherInnen im digitalen Bereich.

Die Definition für digitale Dienste ist weit gefasst und sehr abstrakt. Nach der zentralen Definition aus Art. 1 Abs. 1 lit. b) der Richtlinie (EU) 2015/1535 fällt darunter jede in der Regel gegen Entgelt elektronisch im Fernabsatz und auf individuellen Abruf eines Empfängers erbrachte Dienstleistung. Umfasst sind unterschiedlichste Angebote: von einfachen Websites und Online-Shops bis zu großen Portalen, Suchmaschinen und Kommunikations-Plattformen. Auch Cloud-Services und bestimmte Software gehören dazu. Deshalb betrifft das neue EU-Gesetz über digitale Dienste sowohl große als auch kleine Unternehmen.

Was ist der Digital Services Act?

Der DSA legt Vorschriften für die Erbringung von Vermittlungsdienstleistungen im Binnenmarkt fest (Art. 1 Abs. 2 DSA). Hiervon können auch Bloggende, Influencende, Website-Betreibende und Online-Shops betroffen sein. Welche Pflichten im Einzelnen zu erfüllen sind, ist abhängig von der Art und Größe der Dienste-Anbieter:

  • 1. Stufe: Vermittlungsdienste, welche Zugang zu einem Kommunikationsnetz vermitteln und/oder von Nutzenden bereitgestellte Informationen darin übermitteln (wie WLAN-Anbieter, DNS-Dienste, Registrierungs- und Zertifizierungsstellen)
  • 2. Stufe: Hosting-Diensteanbieter, welche von Nutzenden bereitgestellte Informationen in deren Auftrag speichern (wie Cloud- und Web-Hosting-Anbieter)
  • 3. Stufe: Online-Plattformen, welche Informationen nicht nur im Auftrag der Nutzenden speichern, sondern auch öffentlich verbreiten, sofern es sich nicht nur um eine unbedeutende Nebenfunktion handelt und sofern die Integration der Nebenfunktion nicht dazu dient, den DSA zu umgehen (wie Bewertungsportale, Social-Media-Plattformen, App-Stores)
  • 4. Stufe: sehr große Online-Plattformen und -Suchmaschinen, welche monatlich durchschnittlich mindestens 45 Mio. Nutzende in der EU haben und von der Europäischen Kommission entsprechend benannt sind.

Findest du deinen digitalen Dienst auf einer der Stufen wieder? Wenn, dann wahrscheinlich auf Stufe 2 oder 3. Denn die digitalen Dienste vieler Bloggenden, Influencenden und Website-Betreibenden umfassen Kommentare, Fragen, Beiträge, Bewertungen von Nutzenden oder auch Werbung von Dritten. Informationen von Dritten, die gespeichert und öffentlich zugänglich gemacht werden, legen die Klassifizierung als Online-Plattform nahe. Welche konkreten Pflichten das nach sich zieht, ist wohl in jedem Einzelfall zu prüfen.

Welche Pflichten schreibt der Digital Services Act vor?

Die aus unserer Sicht wichtigsten Sorgfaltspflichten, die der DSA für alle Vermittlungsdienste vorschreibt, sind in aller Kürze:

  • zentrale Kontaktstellen einrichten: Die Informationen hierzu sollen stets aktuell sowie für NutzerInnen und Behörden leicht zugänglich sein (z. B. über das Online-Impressum).
  • über wesentliche Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) informieren
  • Moderationsregeln erläutern (in den AGB): Wie werden unangemessene Inhalte definiert, bewertet und behandelt?
  • einen jährlichen Transparenz-Bericht veröffentlichen (gilt nicht für Klein- und Kleinst-Unternehmen)

Zusätzlich müssen Anbietende von Hosting-Diensten insbesondere:
  • ein Beschwerde-Management einrichten: Nutzende sollen als rechtswidrig angesehene Inhalte leicht melden können. Dienste-Anbietende müssen alle Meldungen bearbeiten. Sie müssen zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv darüber entscheiden sowie die Entscheidung den Meldenden mitteilen.
  • Meldung an Strafverfolgungs- oder Justizbehörden machen, wenn Verdacht auf eine vergangene, künftige oder mögliche Straftat besteht, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer Person oder von Personen darstellt

Betreibende von Online-Plattformen müssen außerdem u. a.:
  • regelmäßig in einem öffentlich zugänglichen Bereich Auskunft über die durchschnittliche monatliche Anzahl ihrer aktiv Nutzenden in der EU geben

Wichtig: Der DSA ist wesentlich komplexer als es diese knappe Aufzählung darstellen kann. Wir wollen dir hier lediglich ein paar Anhaltspunkte geben, damit du etwas besser einschätzen kannst, ob und wo für dein individuelles Business wegen des DSA Handlungsbedarf bestehen könnte. Bitte schau selbst ins Gesetz oder lass dich anwaltlich beraten, wenn du dir sicher sein willst.

Kennzeichnungs-Pflichten für Werbung – auch für InfluencerInnen

Grundsätzlich haben alle Influencenden in Europa ihre kommerziellen Partnerschaften offenzulegen. Das wird künftig etwas leichter. Der DSA verpflichtet Online-Plattformen, dafür eine Funktion bereitzustellen. So können Influencende einfach und für alle erkennbar kennzeichnen, ob es sich bei einem Post um eine kommerzielle Kommunikation handelt.

Nach dem DSA muss für jede einzelne Werbung, die jedem einzelnen Nutzer dargestellt wird, sofort und eindeutig erkennbar sein:

  • dass es sich um Werbung handelt
  • in wessen Namen geworben wird
  • wer dafür bezahlt hat

Entscheidet ein Algorithmus, welche Werbung wem angezeigt wird, ist zusätzlich offenzulegen, nach welchen Kriterien er das tut (z. B. Alter oder Geschlecht). Außerdem sollen die NutzerInnen erfahren, wie sie die Einstellungen dafür ändern können. Sensible Informationen (wie z. B. ethnische Herkunft, Religion, Gesundheitsdaten) dürfen fürs Ausspielen vermeintlich passender Werbung nicht verwendet werden. Ein solches Profiling ist komplett verboten, wenn es um Minderjährige geht.

Achte darauf, dass Nutzende durch die Gestaltung deines Contents nicht zu unbeabsichtigten Handlungen verleitet werden. Das kann z. B. passieren, wenn ein Button stärker hervorgehoben ist als ein anderer. Deshalb sind viele Cookie Banner rechtswidrig. Solche manipulativen Tricks und „dark patterns” untersagt der DSA.

Transparenz und Fairness – finden wir gut!

Ob analoge oder digitale Dienste, eine ehrliche und klare Kommunikation sollte immer selbstverständlich sein. Deshalb legen wir bei Postflex® offen, welche Inhalte wir für problematisch halten – und von unserem Adress-Schutz ausschließen. Wenn du dazu Fragen, hast, melde dich bei uns!

Unser Thema ist der Adress-Schutz. Bei rechtlichen Themen können wir nur Impulse geben. 
Für eine Rechtsberatung wende dich bitte immer an eine Anwältin oder einen Anwalt. Tipp: In Online-Belangen versiert ist unser Partner, die IT-Recht Kanzlei München.

Herzliche Grüße,
Dein Postflex®-Team


Quellen:
https://www.e-recht24.de/datenschutz/13247-digital-services-act.html
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinedienste/digitale-dienste-was-regelt-der-digital-services-act-87852
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/QANDA_20_2348
https://www.hiddemann.de/allgemein/gesetz-ueber-digitale-dienste-digital-services-act-dsa-welche-pflichten-treffen-kleinst-und-kleinunternehmen/#:~:text=Kleinunternehmen%2C%20die%20Hosting%2DDienste%20anbieten,Kontaktangaben%20des%20Nutzers%20bekannt%20sind)

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