Brauche ich als Online-Unternehmen überhaupt ein Impressum und wenn ja, welche Informationen müssen drinstehen?
Tipp: Was muss in meinem Impressum als Online-Unternehmen stehen?
Brauche ich als Online-Unternehmen überhaupt ein Impressum und wenn ja, welche Informationen müssen drinstehen? – Bei der Impressumspflicht herrscht oftmals Verwirrung. Es gibt Angaben, die drinstehen müssen während andere Angaben – mehr oder weniger – freiwillig sind. Die Antwort darauf kann recht eindeutig getroffen werden, denn die Impressumspflicht besteht grundsätzlich für alle Selbstständigen, Freiberufler und Unternehmen. Sobald du also einen Onlineshop hast oder dich mit einer Unternehmens-Website präsentieren möchtest, brauchst du ein Impressum. Schließlich möchtest du deinen Käufern gegenüber auch transparent agieren!
Alle wichtigen Informationen hierzu findest du in § 5 Telemediengesetz. Das TMG spricht in § 5 von geschäftsmäßigen Online-Diensten, die eine Anbieterkennzeichnung benötigen. Dies betrifft also all die Webseiten, die nicht rein privat agieren. Sobald du also deine Website der breiten Öffentlichkeit zugänglich machst und deine Produkte zum Kauf anbietest, ist die Angabe eines Impressums als Onlinediensthändler absolute Pflicht.
Impressum als Online-Unternehmen
Das Telemediengesetz klärt darüber hinaus auf, was ein Impressum enthalten muss:
- Betreiber der Website: Gib den Namen deines Unternehmens an. Falls eine natürliche Person Betreiber bzw. Betreiberin der Seite ist, musst du hier Vor- und Nachname aufführen.
- Anschrift: In dein Impressum gehört außerdem die vollständige, ladungsfähige Adresse bzw. der Sitz deines Unternehmens.
- Vertretung des Unternehmens: Um der Impressumspflicht zu genügen, musst du darüber hinaus Angaben über die Vertretungsberechtigten machen, also über vertretungsberechtigte Gesellschafter oder Gesellschafterinnen (gilt für GbR, OHG-Einzelunternehmer), Geschäftsführer oder Geschäftsführerinnen (gilt für GmbHs) oder Vorstände (bei AGs).
- Identifikationsnummern: Sofern eine Umsatzsteueridentifikationsnummer bzw. Wirtschafts-Identifikationsnummer vergeben wurde, müssen diese im Impressum angeben werden.
- Kontakt im Impressum: Wenn du dein Impressum erstellst, gehört die Angabe über Kontaktmöglichkeiten zur Pflichtangabe. Die E-Mail-Adresse ist dabei immer anzugeben. Zusätzlich muss mit der Telefon- oder Faxnummer oder einer elektronischen Abfragemaske noch ein weiteres Kommunikationsmittel angeboten werden.
- Aufsichtsbehörde als Pflichtangabe: Als Makler, Steuerberater, Gastronom, Anwalt bzw. Anwältin etc. musst du außerdem deine zuständige Zulassungsbehörde mit Anschrift im Impressum aufführen.
- Registereintrag: Du hast einen Eintrag im Vereinsregister, Handelsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister? Dann darfst du Angaben darüber inklusive Registernummer nicht vergessen. Auch wenn du einen Eintrag im Gewerberegister hast, könnte das laut einigen Experten für dich notwendig werden. Auch wenn du aus dem Ausland agierst und in Deutschland aktiv bist, muss eine Angabe zum ausländischen Gesellschaftsregister und die Registernummer aufgeführt werden.
- Freiberufler: Auch Personen, die freiberuflich arbeiten wie Ärzte, Rechtsanwälte sowie Ergotherapeuten müssen spezielle Angaben darlegen. So muss deine Standeskammer, die Angabe der gesetzlichen Berufsbezeichnung, die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regeln und wie diese zugänglich sind im Impressum Erwähnung finden.
- Abwicklung & Liquidation: Im Falle der Abwicklung oder Liquidation haben Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung eine Informationspflicht im Impressum.
Im Zweifel Experten fragen
Wenn du also die oben genannten Punkte in deinem Impressum stehen hast, steht der Eröffnung deines Online-Shops nichts mehr im Wege! Vorlagen hierzu findest du im Internet. Außerdem gibt es Experten wie unseren Partner, die IT Rechtskanzlei Münchenhttps://www.it-recht-kanzlei.de, die sich auf dem Gebiet spezialisiert haben und genaustens wissen, wie dein Impressum rechtssicher zu gestalten ist.
Achte immer darauf, dass das Impressum für die Nutzer deiner Homepage gut abrufbar ist und einfach zu finden ist, damit ein einfacher Zugriff im Sinne der Transparenz möglich ist.
Du betreibst eine Website, einen Blog, Shop oder Social-Media-Account?
Dann ist ziemlich sicher: Du brauchst ein Online-Impressum. Und dabei gibt es eine Menge zu beachten. Lies unser Whitepaper und du wirst sehen: So kompliziert ist das mit der Impressumspflicht im Internet gar nicht! Wir machen es dir sogar noch einfacher: Prüfe dein Online-Impressum mit der beiliegenden Checkliste.