Was willst du veröffentlichen – und was darfst du?

29. Mai 2024 8 Min

Was willst du veröffentlichen – und was darfst du?
Was willst du veröffentlichen – und was darfst du?

Dein Projekt soll in die Welt? Worauf du beim Veröffentlichen achten solltest: Privatsphäre, Impressum, rechtliche Grenzen & mehr.

Ob Buch, Blog, Website oder Social-Media-Kanal – dein Projekt soll in die Welt! Für deine Gedanken, Ideen, Werke wünschst dir öffentliche Aufmerksamkeit. Je mehr, desto besser – oder?

Fame ist was Feines – solange er gewisse Grenzen nicht überschreitet. Du selbst hast bestimmt ein Limit bei deiner Privatsphäre. Name, Adresse, Familienfotos – wo ist für dich die Grenze der Öffentlichkeit erreicht?

Umgekehrt setzt auch die Öffentlichkeit dir Grenzen. Nicht jedes Projekt ist willkommen. Wo ist die Linie zwischen provokativ und illegal? Wer bestimmt, was noch Geschmackssache ist und was geschmacklos?

Diese beiden Grenzen beim Veröffentlichen deines Projekts beleuchten wir hier.

Wie viel willst du zeigen?

Privatsphäre wahren beim Veröffentlichen

Wenn du dein Werk veröffentlichst, wirst du als Autor oder Autorin auch ein Stück weit öffentlich.

Bei manchen Dingen kannst du jederzeit selbst frei entscheiden, wie viel du von dir zeigst: Fotos, Freundeskreis oder biographische Daten zum Beispiel.

Bei anderen gibt es rechtliche Vorgaben zu beachten: wie bei der Impressumspflicht.

Impressumspflicht für Veröffentlichungen

Veröffentlichst du dein Projekt, braucht es ein Impressum. Das schreiben das Telemediengesetz bzw. die Landespressegesetze vor für:

  • alle Internetpräsenzen (sofern sie nicht rein privat sind – was so gut wie nie der Fall ist)
  • alle Druckwerke (z. B. Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, auch Hörbücher und eBooks)

Ins Impressum gehören mindestens der Name der verantwortlichen Person und deren ladungsfähige Anschrift. War’s das dann mit deiner Privatsphäre? Schauen wir genauer hin.

Was muss ins Online-Impressum?

Im Online-Impressum sind zusätzlich zu Name und Anschrift immer auch Kontaktdaten zu nennen (E-Mail, Telefon).

Weitere Pflichtangaben gibt es für Unternehmen, bestimmte Berufe und andere Sonderfälle. Den kompletten Überblick bekommst du mit dem Whitepaper „Impressumspflicht im Internet”. Darin haben wir alles ausführlich und verständlich erklärt. Und noch eine praktische Checkliste drangehängt.

Du betreibst eine Website, einen Blog, Shop oder Social-Media-Account?

Dann ist ziemlich sicher: Du brauchst ein Online-Impressum. Und dabei gibt es eine Menge zu beachten. Lies unser Whitepaper und du wirst sehen: So kompliziert ist das mit der Impressumspflicht im Internet gar nicht! Wir machen es dir sogar noch einfacher: Prüfe dein Online-Impressum mit der beiliegenden Checkliste.

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Was gehört ins Buch-Impressum?

Presserecht ist Ländersache. Informiere dich deshalb z. B. auf presserecht.de, welche Vorschriften in deinem Bundesland gelten!

Im Allgemeinen beinhaltet ein Buch-Impressum folgende Angaben (mindestens – weitere Optionen zeigt ein separater Blog-Artikel):

  • Name des Autors/der Autorin
  • Name & ladungsfähige Adresse des Verlags
  • Erscheinungsdatum des Buches
  • Name & Adresse der Buchdruckerei

Ist der Verlag ein Unternehmen, das nicht deins ist, bist du fein raus. Veröffentlichst du jedoch dein Buch im Selbstverlag, stehen im Impressum deine Daten als Autor/Autorin oder Herausgeberin/Herausgeber.

Gut zu wissen: Veröffentlichst du dein Buch unter einem Pseudonym, muss ins Buchimpressum trotzdem dein richtiger Name. Es sei denn, das Pseudonym steht in deinem Ausweis oder Pass.

Die Anschrift im Selfpublishing-Impressum kann deine Büroadresse sein, deine Privatadresse oder eine virtuelle Adresse. Wichtig ist: die Adresse ist ladungsfähig.

Adress-Schutz im Selfpublishing

Viele Autorinnen und Autoren haben keine Büroadresse. Ihre Privatadresse wollen sie nicht veröffentlichen. Dann bleibt der Adress-Schutz durch eine virtuelle Anschrift.

Eine virtuelle Adresse mietest du bei einem Anbieter wie Postflex®. Dann setzt du sie anstelle deiner Privatanschrift ins Impressum.

Schreibt dir jemand an diese Adresse, landet der Brief bei uns. Wir öffnen, scannen und senden ihn dir digital. Da wir dabei alle entsprechenden Vorschriften beachten, gilt eine virtuelle Adresse von Postflex® als ladungsfähig. Das ist rechtlich geprüft.

Braucht jedes Impressum eine eigene virtuelle Adresse?

Das kommt darauf an, was du buchst. Bei Postflex® hast du verschiedene Optionen:

Besonders günstig ist der Komfort-Tarif.

  • Hier mietest du 1 virtuelle Adresse für 1 einzelnes Projekt (entweder eine Internetpräsenz oder ein Buch).
    Diese virtuelle Adresse darfst du nur auf einer Internetpräsenz veröffentlichen. Das schließt allerdings Erwähnungen sowohl im Impressum als auch in der Datenschutzerklärung ein.
    Falls es sich um das Impressum einer Website handelt, darfst du beliebig oft darauf verlinken (z. B. von deinen Social-Media-Kanälen aus).
    Auch wenn deine Website über mehrere Web-Adressen (URL) per Weiterleitung zu erreichen ist, gilt das nur als 1 Projekt.
  • Betreibst du jedoch 2 oder mehr verschiedene Websites, braucht jede ein eigenes Impressum. Dann kannst du den Komfort-Tarif erweitern. Du buchst einfach so viele weitere Internetpräsenzen hinzu, wie du betreiben willst. Dann kannst du deine virtuelle Adresse auch dort einsetzen.
  • Veröffentlichst du dasselbe Buch mit demselben Titel in verschiedenen Erscheinungsformen (z. B. als Hardcover, Paperback, eBook, Audiobook), zählt dies als 1 Projekt.
  • Schreibst du ein weiteres Buch, ist das ein neues Projekt.

Oder du entscheidest dich für den Tarif Business. Der kostet etwas mehr.
  • Dafür darfst du deine virtuelle Adresse veröffentlichen in so vielen Buch- und/oder Internet-Impressen, wie du willst.

Was darfst du öffentlich machen?

Dank der in Deutschland geltenden Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Kunstfreiheit darfst du fast alles öffentlich machen, was du willst. Aber nicht restlos alles.

Verboten sind extremistische, gewaltverherrlichende und jugendgefährdende Inhalte. Außerdem darfst du nicht die Rechte anderer Personen verletzen. Hier reicht die Spanne von Menschenwürde über Urheberschutz bis zum Recht auf Privatsphäre.

Die Grenzen des Adress-Schutzes

Es ist dein Projekt – aber auch unsere Verantwortung. Deswegen prüfen wir dein Vorhaben, bevor wir es schützen.

Menschen, die wie du ihr Wissen oder ihre Ansichten öffentlich teilen, übernehmen eine wichtige Funktion. In einer unübersichtlichen Welt tragen sie zur Meinungsbildung bei. Das ist ehrenvoll und verantwortungsvoll. Dem sollte ein klares Wertegerüst zugrunde liegen.

So ein Wertegerüst haben auch wir. Postflex® setzt sich ein für: Fairness, Gleichberechtigung, Transparenz, Nachhaltigkeit. An diesen Werten muss sich dein Projekt messen lassen, wenn wir dich beim Veröffentlichen unterstützen.

Für welche Projekte gibt es keinen Adress-Schutz?

Projekte, die mit unseren Werten unvereinbar sind, lehnen wir ab. Das betrifft:

  • Projekte, die gegen Gesetze verstoßen (oder diesen Anschein erwecken)
  • extremistische (z. B. nationalsozialistische) Inhalte im Bereich Politik
  • Projekte mit rassistischem oder fremdenfeindlichem Bezug
  • Glücksspiele (insbesondere wenn sie im Internet vermittelt bzw. veranstaltet werden)
  • pornografische, obszöne oder anstößige erotische Inhalte

Jedes Projekt wird daraufhin geprüft. Sollte dein Projekt noch nicht öffentlich zugänglich sein, bitten wir dich vorab um eine ausführliche Beschreibung. Stellen wir später fest, dass ein Projekt sich in eine problematische Richtung entwickelt, kann das ein Kündigungsgrund sein.

Wir behalten uns vor, weitere Themen vom Adress-Schutz auszuschließen.

Warum prüft Postflex ® dein Projekt vorm Veröffentlichen?

Unsere Kunden vertrauen uns wertvolle Informationen an. Diesem Vertrauen wollen wir mit jedem Handgriff gerecht werden. Deshalb lassen wir alle Abläufe rechtlich prüfen, schulen Mitarbeitende in Diskretion und wählen unsere Partnerinnen und Partner sehr sorgfältig aus.

Damit du uns vertrauen kannst, halten wir uns an klare Werte und offene Kommunikation. Dazu laden wir dich ein: Bist du unsicher, ob dein Projekt unseren Werten entspricht? Dann melde dich gern und wir sprechen fair und ehrlich darüber.

Hast du andere Fragen zum Adress-Schutz?

Gut möglich, dass du die Antwort in unserem letzten Blog-Artikel findest. Der erklärt genau, wie eine virtuelle Adresse funktioniert. Oder du fragst uns direkt.

Wir freuen uns auf den Austausch mit dir und wünschen deinem wertvollen Projekt viel Erfolg!

Dein Postflex®-Team


Disclaimer:
In diesem Artikel werden rechtliche Themen berührt. Da wir kein Jura-Examen haben, geben wir selbstverständlich keine Rechtsberatung – wende dich dafür immer an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin!

Tipp:
Im Online-Recht erfahren ist die IT-Recht Kanzlei München, unser Partner.

Quellen:
https://www.e-recht24.de/impressum/13102-impressum-buch.html
https://www.aktion-tu-was.de/aktuelles/detailansicht/verbotene-inhalte-im-internet/#:~:text=Verfassungswidrige Symbole verbreiten, den Holocaust,verbreitet, macht sich meist strafbar.

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